Einladung: Die Bremische Bürgerschaft (das Landesparlament) hat am 22.04.2026 ohne Beratung in den Fachausschüssen Änderungen des Bremischen Beamtengesetzes beschlossen, u.a. mit neuer Formulierung zur „Überprüfung der Verfassungstreue“. Danach werden regelmäßig öffentlich zugängliche Meinungsäußerungen der Bewerber/innen für den Staatsdienst schon vor der Einstellung, auch vor der zweiten Ausbildungsphase, überprüft. Bei „Zweifeln“ an der „Verfassungstreue“ wird der Verfassungsschutz nach weiteren Informationen gefragt. Wie genau das Verfahren gestaltet wird, soll in einer Verordnung festgelegt werden, die der Senat bisher noch nicht vorgelegt hat.

2011 hatte die Bremische Bürgerschaft einstimmig – also mit den Stimmen der CDU – den „Radikalenerlass“ von 1972 aufgehoben und als politischen Fehler bezeichnet. Erste neue Fälle aus anderen Bundesländern, auch die Ereignisse um die Vergabe des Buchhandlungspreises 2026, verstärken die Sorge, dass auch in Bremen die alten Fehler wiederholt werden könnten: „Nicht konkrete Handlungen in Wort und Tat werden geahndet, sondern Meinungen, Gedanken, Gesinnung. Das würde unsere Demokratie nicht schützen, sondern eher beschädigen.“

Über diese Sorgen und Befürchtungen will die GEW Landesverband Bremen – zusammen mit ehemals Betroffenen – sprechen und lädt deshalb ein zu einem Fachgespräch am Mittwoch, 10. Juni 2026, 17 UhrVilla Ichon, Goetheplatz, 28203 Bremen 

Prof. Dr. Lars Viellechner, Universität Bremen, wird die Neufassung des Beamtengesetzes rechtlich würdigen. Der zuständige Finanzsenator Björn Fecker und Vertreter:innen der Bürgerschaftsfraktionen sind eingeladen, Ihre Entscheidungen zu begründen.